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Wer bezahlt die Leckortung bei einem Wasserschaden?

·Nuvesa Expertenteam·8 Min. Lesezeit

Wer bezahlt die Leckortung bei einem Wasserschaden? Wir erklären, wann Versicherungen leisten und was Eigentümer, Vermieter und Mieter beachten sollten.

Wer bezahlt die Leckortung bei einem Wasserschaden?

Eine feuchte Wand, ein Wasserfleck an der Decke oder ein unerklärlicher Druckverlust an der Heizung können auf eine undichte Leitung hinweisen. Bevor der Wasserschaden repariert werden kann, muss jedoch zunächst geklärt werden, wo das Wasser austritt. Dafür ist häufig eine professionelle Leckortung erforderlich.

Neben der Sorge um das Gebäude stellt sich schnell die Frage: Wer bezahlt die Leckortung? Ist die Gebäudeversicherung zuständig, muss der Eigentümer selbst zahlen oder trägt der Vermieter die Kosten?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind die Ursache des Schadens, die betroffenen Gegenstände, die Eigentumsverhältnisse und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

Warum ist die Ursache des Wasserschadens so wichtig?

Versicherungen übernehmen nicht automatisch jeden Schaden, bei dem Feuchtigkeit oder Wasser festgestellt wird. Zunächst muss geklärt werden, wodurch der Schaden entstanden ist.

Ein versicherter Leitungswasserschaden kann beispielsweise vorliegen, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer versicherten Leitung oder einer damit verbundenen Einrichtung austritt. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt jedoch immer vom konkreten Vertrag ab.

Andere Ursachen können anders behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • eindringendes Regenwasser
  • aufsteigende Feuchtigkeit
  • eine mangelhafte Gebäudeabdichtung
  • undichte Fugen
  • Kondenswasser
  • Grundwasser
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Überschwemmungen
  • über längere Zeit vernachlässigte Schäden

Die Leckortung dient deshalb nicht nur dazu, die genaue Schadstelle zu finden. Sie hilft auch dabei, die Ursache zu bestimmen und den weiteren Reparatur- und Sanierungsbedarf festzulegen.

Übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Leckortung?

Die Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich für versicherte Schäden am Gebäude zuständig. Dazu können je nach Vertrag unter anderem fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie Wände, Decken, Böden, Rohrleitungen und fest eingebaute Einrichtungen gehören.

Liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor, können notwendige Kosten für die Suche nach der undichten Stelle im Versicherungsschutz enthalten sein. Ob die Leckortung vollständig übernommen wird, hängt allerdings von den vereinbarten Versicherungsbedingungen und vom konkreten Schadenfall ab.

Es kann beispielsweise eine Rolle spielen:

  • ob tatsächlich ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt
  • welche Leitung beschädigt ist
  • ob die betroffene Leitung vom Vertrag erfasst wird
  • ob ein Selbstbehalt vereinbart wurde
  • welche Such- und Freilegungskosten versichert sind
  • ob die Versicherung vorab informiert werden musste
  • welche Nachweise und Unterlagen verlangt werden

Eine Leckortung sollte daher sorgfältig dokumentiert werden. Messwerte, Fotos und eine verständliche Beschreibung der festgestellten Ursache können die anschließende Prüfung durch die Versicherung erleichtern.

Was bezahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung betrifft normalerweise nicht das Gebäude selbst, sondern bewegliche Gegenstände innerhalb der Wohnung oder des Hauses.

Dazu können je nach Vertrag beispielsweise gehören:

  • Möbel
  • Teppiche
  • Kleidung
  • Elektrogeräte
  • persönliche Gegenstände
  • frei stehende Einrichtungsgegenstände

Werden solche Dinge durch einen versicherten Leitungswasserschaden beschädigt, kann die Hausratversicherung zuständig sein. Die Leckortung an der Gebäudestruktur fällt dagegen in der Regel eher in den Bereich des Eigentümers beziehungsweise der Wohngebäudeversicherung.

Wenn sowohl das Gebäude als auch der Hausrat beschädigt wurden, können deshalb mehrere Versicherungen am selben Schadenfall beteiligt sein.

Wann kann die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen?

Wurde der Wasserschaden schuldhaft durch eine andere Person verursacht, kann unter bestimmten Voraussetzungen deren Haftpflichtversicherung betroffen sein.

Ein mögliches Beispiel wäre ein Schaden, der durch einen unsachgemäßen Anschluss oder ein fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Ob tatsächlich eine Haftung besteht, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Nicht jeder Wasserschaden führt automatisch zu einem Haftpflichtanspruch. Außerdem ersetzt eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich Schäden Dritter und nicht den eigenen Schaden der versicherten Person.

Betroffene sollten daher keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse abgeben. Zunächst sollten der Schaden dokumentiert, die Ursache festgestellt und die zuständigen Versicherungen informiert werden.

Wer bezahlt die Leckortung in einer Mietwohnung?

Entdeckt ein Mieter eine feuchte Stelle oder austretendes Wasser, sollte er den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung unverzüglich informieren. Veränderungen am Gebäude und Untersuchungen an fest eingebauten Leitungen werden normalerweise vom Eigentümer veranlasst.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Vermieter die Kosten in jedem Fall endgültig selbst tragen muss. Je nach Ursache können die Wohngebäudeversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder möglicherweise der Verursacher einbezogen werden.

Für Mieter ist wichtig:

  1. Schaden möglichst sofort melden
  2. Wasserzufuhr bei akutem Austritt abstellen, sofern dies gefahrlos möglich ist
  3. Fotos und Videos vom sichtbaren Schaden anfertigen
  4. beschädigte Gegenstände dokumentieren
  5. keine umfangreichen Bauteile ohne Abstimmung öffnen lassen
  6. eigene Hausratversicherung informieren, wenn persönliches Eigentum betroffen ist

Hat ein Mieter den Schaden nachweislich schuldhaft verursacht, kann sich die Kostenverteilung verändern. Das sollte jedoch nicht vorschnell vermutet, sondern anhand der tatsächlichen Ursache geklärt werden.

Wer beauftragt die Leckortung im eigenen Haus?

Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus wird die Leckortung normalerweise vom Eigentümer veranlasst. Vor der Beauftragung kann es sinnvoll sein, den Schaden bei der Gebäudeversicherung zu melden und nach dem gewünschten Vorgehen zu fragen.

Bei einem akuten Wasseraustritt darf allerdings nicht unnötig gewartet werden. Eigentümer sind grundsätzlich daran interessiert und häufig auch dazu verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.

Dazu gehören je nach Situation:

  • Wasser abstellen
  • gefährdete elektrische Bereiche meiden
  • stehendes Wasser aufnehmen oder abpumpen lassen
  • Möbel und Gegenstände aus dem betroffenen Bereich entfernen
  • Schaden fotografieren
  • fachliche Hilfe organisieren
  • Versicherung zeitnah informieren

Sicherheit geht dabei immer vor. Elektrische Anlagen in durchnässten Bereichen sollten nicht ohne fachliche Prüfung berührt werden.

Wer ist bei einer Eigentumswohnung zuständig?

Bei einer Eigentumswohnung muss zusätzlich geklärt werden, ob Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum betroffen ist. Leitungen können abhängig von ihrem Verlauf und ihrer Funktion unterschiedlichen Bereichen zugeordnet sein.

Deshalb sollten Wohnungseigentümer möglichst früh die Hausverwaltung informieren. Diese kann prüfen, welche Versicherung besteht und wer die Untersuchung beauftragen soll.

Auch wenn der Schaden nur innerhalb einer Wohnung sichtbar ist, kann die Ursache in einer gemeinschaftlich genutzten Leitung oder in einer anderen Einheit liegen. Umgekehrt kann ein Schaden aus einer Wohnung auch benachbarte Wohnungen oder Gemeinschaftsbereiche betreffen.

Eine professionelle Leckortung schafft hier eine wichtige Grundlage, um Ursache, Schadstelle und weitere Zuständigkeiten besser einzuordnen.

Muss die Versicherung vor der Leckortung zustimmen?

Ob eine vorherige Zustimmung erforderlich ist, hängt vom Vertrag und von der Dringlichkeit des Schadens ab. Bei einem nicht akuten Schaden ist es sinnvoll, die Versicherung zunächst zu kontaktieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Bei stark austretendem Wasser können Sofortmaßnahmen jedoch notwendig sein, um größere Schäden zu verhindern. In einer solchen Situation sollte die Schadenbegrenzung nicht unnötig verzögert werden.

Wichtig ist, alle Schritte nachvollziehbar festzuhalten:

  • Wann wurde der Schaden entdeckt?
  • Wann wurde die Versicherung informiert?
  • Welche Sofortmaßnahmen wurden vorgenommen?
  • Wer hat die Leckortung beauftragt?
  • Welche Ursache wurde festgestellt?
  • Welche Messungen wurden durchgeführt?
  • Welche Bereiche müssen repariert oder getrocknet werden?

Rechnungen, Messprotokolle, Fotos und der Schriftverkehr mit der Versicherung sollten aufbewahrt werden.

Was passiert, wenn kein versicherter Schaden gefunden wird?

Es kann vorkommen, dass bei der Untersuchung keine beschädigte versicherte Wasserleitung festgestellt wird. Die Feuchtigkeit kann beispielsweise durch eine undichte Abdichtung, eine schadhafte Fuge oder von außen eindringendes Wasser verursacht worden sein.

Ob die Versicherung in einem solchen Fall trotzdem Kosten der Untersuchung übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen und dem jeweiligen Ablauf ab. Eine generelle Zusage kann deshalb nicht gegeben werden.

Gerade aus diesem Grund sollten Kunden vor der Beauftragung möglichst klären, welche Leistungen ihre Versicherung im konkreten Fall vorsieht. Gleichzeitig darf ein akuter Schaden nicht über längere Zeit unbeachtet bleiben, da sich Feuchtigkeit weiter ausbreiten und zusätzliche Schäden verursachen kann.

Welche Unterlagen benötigt die Versicherung?

Die Anforderungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Häufig hilfreich sind:

  • Schadenanzeige
  • Fotos des betroffenen Bereichs
  • Ortungsbericht
  • Messergebnisse
  • Beschreibung der Schadenursache
  • Rechnung der Leckortung
  • Kostenvoranschläge für Reparatur und Trocknung
  • Aufstellung beschädigter Gegenstände
  • zeitlicher Ablauf des Schadens
  • Kontaktdaten beteiligter Personen oder Firmen

Eine klare Dokumentation hilft nicht nur der Versicherung. Sie erleichtert auch die anschließende Reparatur, Trocknung und Wiederherstellung.

Was kostet eine Leckortung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Untersuchung, der Zugänglichkeit der Leitungen und den benötigten Messverfahren. Eine einfache, schnell einzugrenzende Leckage verursacht normalerweise weniger Aufwand als ein Schaden, bei dem mehrere Leitungssysteme oder größere Gebäudebereiche untersucht werden müssen.

Eine ausführliche Erklärung der Preisfaktoren finden Sie in unserem Beitrag „Was kostet eine professionelle Leckortung?“.

Leckortung durch Nuvesa in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet

Bei einem Wasserschaden zählt nicht nur moderne Messtechnik. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse richtig bewertet, verständlich erklärt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Nuvesa ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit eigenen, intensiv geschulten und erfahrenen Mitarbeitern. Wir führen professionelle Leckortungen in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet durch. Dabei betrachten wir nicht nur den sichtbaren Wasserfleck, sondern gehen der tatsächlichen Ursache systematisch nach.

Nach der Ortung können wir Sie bei Bedarf auch bei den weiteren Maßnahmen begleiten – von der technischen Trocknung bis zur Sanierung der betroffenen Bereiche. So erhalten Sie klare Ansprechpartner und eine abgestimmte Bearbeitung des Wasserschadens.

Sie vermuten eine undichte Leitung oder haben bereits einen Wasserschaden entdeckt? Kontaktieren Sie uns frühzeitig. Wir besprechen die Situation mit Ihnen und stimmen die nächsten sinnvollen Schritte ab.

Häufig gestellte Fragen

Bezahlt die Gebäudeversicherung immer eine Leckortung?

Nein. Die Kostenübernahme hängt von der Schadenursache und den Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. Bei einem versicherten Leitungswasserschaden können notwendige Ortungskosten eingeschlossen sein.

Muss ein Mieter die Leckortung bezahlen?

Nicht automatisch. Mieter sollten den Schaden zunächst dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Wer die Kosten letztlich trägt, hängt unter anderem von der Ursache und einer möglichen Verantwortlichkeit ab.

Welche Versicherung ist bei beschädigten Möbeln zuständig?

Für bewegliche Gegenstände kann bei einem versicherten Schaden die Hausratversicherung zuständig sein. Schäden am Gebäude fallen dagegen in der Regel in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.

Sollte ich vor der Leckortung meine Versicherung anrufen?

Wenn die Situation es zulässt, ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll. Bei akut austretendem Wasser sollten jedoch zunächst notwendige Maßnahmen zur Schadenbegrenzung ergriffen werden.

Kann Nuvesa die Kostenübernahme garantieren?

Nein. Über die Erstattung entscheidet allein die zuständige Versicherung auf Grundlage des Vertrags und des konkreten Schadenfalls. Nuvesa kann den festgestellten Schaden und die durchgeführte Leckortung nachvollziehbar dokumentieren.

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