Schaden melden

Art des Schadens auswählen

Welche Art von Schaden liegt vor?

Notfall? Jetzt direkt anrufen: 069 24743988

Mitarbeiter in einem Büro am telefonieren
KI-generiert
Alle BeitraegeRatgeber

Wer bezahlt Leckortung und Trocknung? | NUVESA

·Nuvesa Expertenteam·3 Min. Lesezeit

Welche Versicherung kann bei Wasserschäden für Leckortung und Trocknung zuständig sein? NUVESA erklärt die wichtigsten Grundlagen.

Wer bezahlt Leckortung und Trocknung bei einem Wasserschaden?

Nach einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Wer bezahlt die Leckortung? Wird die technische Trocknung übernommen? Und welche Versicherung ist für beschädigte Möbel, Böden oder Wände zuständig?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind die Ursache des Wasserschadens, die beschädigten Gegenstände und der konkrete Versicherungsvertrag. NUVESA unterstützt Kunden in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet mit einer nachvollziehbaren Schadenaufnahme und Dokumentation. Die verbindliche Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft jedoch immer der zuständige Versicherer.

Wohngebäudeversicherung: Schäden am Gebäude

Bei selbst genutzten oder vermieteten Immobilien kann die Wohngebäudeversicherung zuständig sein. Sie betrifft grundsätzlich das Gebäude und fest damit verbundene Bestandteile.

Dazu können – abhängig vom Vertrag und vom versicherten Ereignis – beispielsweise gehören:

  • Wände und Decken,
  • Estrich und fest verlegte Böden,
  • fest verbaute Sanitäranlagen,
  • Gebäudedämmung,
  • mit dem Gebäude verbundene Installationen.

Ein typischer Versicherungsfall kann bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser sein. Allerdings ist nicht jeder Feuchtigkeitsschaden automatisch versichert. Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, aufsteigende Feuchtigkeit oder undichte Abdichtungen können anders bewertet werden oder einen zusätzlichen Elementarschutz voraussetzen.

Hausratversicherung: Bewegliche Gegenstände

Die Hausratversicherung betrifft in der Regel bewegliche Gegenstände innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Kleidung, Teppiche und Elektrogeräte.

Werden solche Gegenstände durch ein versichertes Leitungswasserereignis beschädigt, kann die Hausratversicherung zuständig sein. Auch hier gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, Ausschlüsse und vereinbarten Selbstbeteiligungen.

Vereinfacht gesagt: Die Wohngebäudeversicherung kann das Gebäude betreffen, die Hausratversicherung die bewegliche Einrichtung. Der Bund der Versicherten erläutert diese grundsätzliche Aufteilung ebenfalls, weist aber auf die notwendige Prüfung des Einzelfalls hin. Bund der Versicherten: Leitungswasserschäden

Haftpflichtversicherung: Schäden bei anderen Personen

Hat eine Person schuldhaft einen Wasserschaden an fremdem Eigentum verursacht, kann möglicherweise deren private oder betriebliche Haftpflichtversicherung relevant sein.

Ein Beispiel wäre Wasser aus einer Wohnung, das in die darunterliegende Wohnung gelangt. Ob tatsächlich eine Haftung besteht und welche Schäden übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Haftpflichtversicherung ersetzt nicht automatisch den eigenen Schaden der verursachenden Person.

Wann können Leckortung und Trocknung übernommen werden?

Die Leckortung dient dazu, die Ursache eines Wasserschadens festzustellen. Die technische Trocknung soll durchfeuchtete Bauteile wieder in einen geeigneten Zustand versetzen und weitere Schäden begrenzen.

Ob diese Maßnahmen vollständig oder teilweise übernommen werden, hängt unter anderem davon ab:

  • ob ein versichertes Schadenereignis vorliegt,
  • ob die Maßnahmen erforderlich und angemessen sind,
  • welche Bauteile betroffen sind,
  • welche Versicherungsbedingungen vereinbart wurden,
  • ob eine Selbstbeteiligung besteht,
  • ob der Versicherer vorab einbezogen wurde.

Gerade Leitungswasserschäden spielen in der Wohngebäudeversicherung eine bedeutende Rolle. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft entfiel 2024 knapp die Hälfte des Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung auf Leitungswasser. GDV zu Leitungswasserschäden

Was sollten Betroffene unmittelbar tun?

Informieren Sie den Versicherer möglichst früh. Mieter sollten außerdem den Vermieter oder die Hausverwaltung verständigen.

Dokumentieren Sie:

  • die sichtbaren Schäden,
  • die vermutete Ursache,
  • beschädigte Gegenstände,
  • Zeitpunkt und Verlauf des Wasseraustritts,
  • bereits durchgeführte Sofortmaßnahmen.

Bewahren Sie Rechnungen, Messprotokolle und weitere Unterlagen auf. Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nicht vorschnell, sofern von ihnen keine Gefahr ausgeht und der Versicherer sie möglicherweise noch besichtigen möchte.

Schadenbegrenzung nicht unnötig verzögern

Auch wenn die Versicherung informiert werden muss, sollte ein akuter Wasseraustritt nicht fortgesetzt werden. Die Wasserzufuhr muss gestoppt und eine weitere Ausbreitung nach Möglichkeit begrenzt werden.

Bei größeren oder verdeckten Schäden ist eine professionelle Wasserschadenfirma sinnvoll. Sie kann die Ursache eingrenzen, Feuchtigkeit messen und die notwendigen Trocknungsmaßnahmen planen.

Wichtig ist eine klare Abstimmung: Welche Arbeiten müssen sofort erfolgen? Welche Maßnahmen sollen dokumentiert oder vorab freigegeben werden? Wer erhält die Unterlagen?

NUVESA unterstützt bei der Dokumentation

NUVESA kann keine Deckungszusage im Namen einer Versicherung erteilen. Wir können jedoch die ausgeführten Untersuchungen und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren und dadurch eine strukturierte Schadenbearbeitung unterstützen.

Für Privatkunden und Hausverwaltungen bedeutet das mehr Übersicht. Auch Versicherungen und beteiligte Fachbetriebe erhalten eine bessere Grundlage für ihre weiteren Entscheidungen.

Jeder Versicherungsfall ist individuell

Ob Leckortung, Trocknung und Sanierung übernommen werden, lässt sich erst nach Prüfung der Schadenursache und des Versicherungsvertrags beurteilen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Aussagen.

Wasserschaden professionell prüfen lassen

NUVESA unterstützt Sie bei Wasserschäden in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Kontaktieren Sie uns für eine fachgerechte Leckortung, Feuchtigkeitsmessung und Trocknung. Fragen zur Kostenübernahme klären Sie bitte verbindlich mit Ihrem Versicherer.

#Leckortung#Trocknung#Kosten#Ratgeber

Wasserschaden? Wir helfen sofort.

24/7 erreichbar · Frankfurt & Rhein-Main

069 24743988